Allgemeine Geschäftsbedingungen für Gewerbetreibende
Telekom MobilitySolutions (DeTeFleetServices GmbH) 

§1. Berechtigte
§2. Auktionsware
§3. Registrierung
§4. Abmeldung
§5. Umgang mit dem Passwort
§6. Gebühren
§7. Auktion
   a. Zustandekommen des Kaufvertrags
   b. Ausgebot und Gebote bei Aufwärtsauktion
   c. Auktionsende und Zuschlag bei Aufwärtsauktion
   d. Sofortkaufpreis
   e. Informationen zum Mindestpreis, Zuschlag unter Vorbehalt
§8. Preise und Zahlungsbedingungen
§7. Zustandekommen des Kaufvertrags
§8. Preise und Zahlungsbedingungen
§9. Gewährleistung und Haftungsausschluss
§10. Fahrzeugübergabe und Prüfung des Fahrzeuges
   a. Fahrzeugübergabe
   b. Käufer aus EU Staaten
   c. Prüfung des Fahrzeuges und Anzeige von Mängeln
   d. Gewährleistungsausschluß bei Unfallfahrzeugen
   e. Zubehör
   f. Abweichungen vom Zustandsbericht
§11. Gefahrübergang
§12. Haftung
§13. Eigentumsvorbehalt
§14. Datenschutz
§15. Nutzungsrechte
§16. Sonstige Bestimmungen
§17. Gerichtsstand
 
 
§1. Berechtigte 
 
Zur Abgabe von Angeboten für den Gebrauchtwagenkauf von der DeTeFleetServices GmbH sind nur Unternehmer im Sinne des § 14 BGB berechtigt, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind ausdrücklich von der Teilnahme am Verkaufsverfahren ausgeschlossen. Käufer haben sich bei ihrer Anmeldung durch Vorlage ihres Gewerbescheins und gültigen Personalausweises/Reisepasses zu legitimieren. 
Die DeTeFleetServices GmbH ist berechtigt, die Zulassung ohne Angabe von Gründen zu verweigern bzw. zu entziehen.
 
Eine Zulassung wird insbesondere verweigert bzw. entzogen bei:
• falschen oder unvollständigen Angaben bei der Anmeldung
• Missbrauch, Beschädigung und Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit der Webseite
• Verzug/Nichterfüllung von Kaufverträgen
• rechtlichen Auseinandersetzungen
• Verstöße gegen die Auktionsbedingungen
• Insolvenz- oder Vergleichsverfahren über das Vermögen des Käufers oder bei Abweisung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse
 
Berechtigt zur Teilnahme am Bietverfahren ist weiterhin nur, wer zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots bei vorherigen, abgeschlossenen Bietverfahren nicht mehr als 30 Tage in Zahlungsverzug ist.
Teilnehmer aus dem nicht EU-Ausland sind aus steuerrechtlichen Gründen von der Auktion ausgeschlossen.
 
 
§ 2. Auktionsware
 
Es werden Fahrzeuge und Zubehör der DeTeFleetServices GmbH zum Festpreis oder im Rahmen einer Auktion angeboten (im folgenden Auktionsware genannt). Die Auktionsware wird durch die Beschreibung auf der Plattform und insbesondere durch den dort hinterlegten Zustandsbericht beschrieben, welcher u.a. Angaben zu Fahrzeugausstattung, Fahrzeugalter, -laufleistung, instandgesetzter und vorhandener Schäden, HU/AU-Angaben, Services und ggf. weitere Informationen enthält.  
 
 
§3. Registrierung
 
Die Registrierung erfolgt auf der Internetseite der DeTeFleetServices GmbH. Es sind alle Felder wahrheitsgetreu auszufüllen. Gleichzeitig ist vom Interessenten eine Kopie der Gewerbeanmeldung und gültigen Personalausweises/Reisepasses zur Verfügung zu stellen. Nach erfolgreicher Prüfung der Dokumente wird dem Interessenten ein persönlicher Freischaltungs-Code an die bei der Registrierung genannte E-Mail-Adresse gesandt. Für den Interessent wird mit der Anmeldung ein Teilnehmeraccount angelegt, für den er einen Benutzernamen und ein Passwort vergeben muss.
Durch Eingabe des persönlichen Freischaltungs-Codes in der Anmeldemaske wird der Interessent freigeschaltet und kann als Bieter Gebote abgeben.
Die Gewerbeanmeldung und der Ausweis werden nach der Prüfung gelöscht.
 
 
§4. Abmeldung
 
Der Teilnehmer hat jederzeit das Recht, seine Registrierung ohne Angabe von Gründen durch Abmeldung rückgängig zu machen. Nach Mitteilung per E-Mail (fzv.mobilitysolutions@telekom.de) an die DeTeFleetServices GmbH wird der Teilnehmeraccount gelöscht. Der Teilnehmer erhält darüber eine Bestätigung per Mail.  
Ist ein Teilnehmer länger als ein Jahr nicht mehr im System aktiv, wird der Teilnehmeraccount ebenfalls gelöscht.
 
 
§5. Umgang mit dem Passwort
 
Mit der Registrierung muss der Teilnehmer ein Passwort festlegen, das ihm die Nutzung der Vermarktungsplattform ermöglicht. Der Teilnehmer hat sein Passwort vertraulich zu behandeln und gegen unbefugten Zugriff zu sichern. Dies gilt auch gegenüber Familienmitgliedern. Er darf sein Passwort nur an solche Personen weitergeben, die befugt sind, in seinem Namen und auf seine Rechnung Gebote abzugeben.
Sollte dem Teilnehmer das Passwort abhandenkommen oder ihm ein Missbrauch seines Zugangs bekannt werden, hat er die DeTeFleetServices GmbH sofort hiervon zu unterrichten. Der Account wird dann unverzüglich von der DeTeFleetServices GmbH gesperrt und nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Teilnehmer wieder entsperrt.
 
Der Teilnehmer ist bei schuldhaftem Verlust des Passworts und bei von ihm verschuldeter Kenntnisnahme durch Dritte für unter seinem Account getätigte Handlungen verantwortlich. Er hat die DeTeFleetServices GmbH von eventuell entstehenden Schäden freizustellen.
 
 
§6. Gebühren
 
Die Anmeldung und Freischaltung ist ebenso wie die Nutzung der Vermarktungsplattform für den Teilnehmer kostenlos. Für die Abgabe von Angeboten und den Zuschlag zu einzelnen Fahrzeugen werden keine Gebühren erhoben. Teilnehmer aus dem EU-Ausland müssen vor Freischaltung eine Sicherheitsleistung in Höhe von 1.000,00 € hinterlegen. Sollte der Teilnehmer die Geschäftsbeziehung kündigen, wird die Sicherheitsleistung erstattet, sofern keine Verbindlichkeiten gegenüber der DeTeFleetServices GmbH mehr bestehen. 
 
 
§7. Auktion  
 
Der Teilnehmer kann sein Gebot nicht widerrufen. Er bleibt an sein Angebot so lange gebunden, bis ein anderer Bieter während der Laufzeit ein höheres Gebot abgibt. Die DeTeFleetServices GmbH hat das Recht ohne Angabe von Gründen, Auktionsware zum Festpreis oder aus Auktionen zurückzuziehen.
 
 
a. Zustandekommen des Kaufvertrags
 
Das Gebot eines Bieters auf der Vermarktungsplattform stellt das Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags dar, für den die Bestimmungen dieser Auktionsbedingungen gelten. Durch den Zuschlag wird das Angebot von der DeTeFleetServices GmbH als Verkäuferin angenommen und es kommt der Kaufvertrag zustande.
Bei Auktionsware, die als „Festpreisangebot“ gekennzeichnet ist, kommt durch Betätigen des „Jetzt-Kaufen!“-Buttons ein verbindlicher Kaufvertrag zustande.
 
b. Ausgebot und Gebote bei Aufwärtsauktion
 
Die DeTeFleetServices GmbH stellt über die zur Auktion stehende Auktionsware Informationen über Fahrzeug-/Zubehördaten und -bewertung sowie den derzeitigen Standort der Auktionsware online zur Verfügung. Während der Auktionsdauer können die Bieter selbst oder mit Unterstützung des Bietassistenten verbindlich Gebote abgeben. 
Es können auch Gebote abgegeben werden, die höher als ein Bietschritt sind und dann sofort als verbindliches Gebot für die Auktion abgegeben gelten (im Gegensatz zum Bietassistenten). 
 
c. Auktionsende und Zuschlag bei Aufwärtsauktion
 
Das jeweilige voraussichtliche Auktionsende wird bei der zu versteigernden Angebotsware angegeben. Es steht unter dem Vorbehalt, dass innerhalb der letzten zwei Minuten der Auktion kein weiteres Gebot erfolgt. Ist dies der Fall, verlängert sich die Auktion jeweils soweit, dass vom letzten Gebot ausgehend weitere zwei Minuten vergehen. Der Zuschlag erfolgt an den zum Auktionsende Meistbietenden. Sollten als Höchstgebot zwei Bieter den identischen Betrag per Bietassistenten geboten haben, gewinnt der Bieter die Auktion, der den Bietassistenten zuerst aktiviert hat. 
Bei technisch bedingten Ausfallzeiten und bei Ausfall eines Servers zum Auktionsende kann die Dauer der betroffenen Auktionen nach Ermessen verlängert werden.
 
d. Sofortkaufpreis
 
Soweit eine Auktion mit dem Zusatz „Sofortkaufpreis“ versehen ist, beendet das Ausüben dieser Option durch einen Bieter die laufende Auktion. Dieser Bieter erhält den Zuschlag.
 
e. Informationen zum Mindestpreis, Zuschlag unter Vorbehalt
 
Sollte das Höchstgebot nach Auktionsende unter unserem hinterlegten Mindestpreis liegen wird der Höchstbietende direkt per Mail kontaktiert und über das weitere Vorgehen informiert (Zuschlag unter Vorbehalt). 
Das von ihm abgegebene Gebot ist mindestens bis zur Auflösung des Vorbehaltes (Versand eines Gegenangebotes oder Annahme des Höchstgebotes) durch die DeTeFleetServices GmbH gültig, maximal bis 12 Stunden nach Angebotsende. Wenn der Bieter ein Gegenangebot durch DeTeFleetServices GmbH erhält und die darin enthaltene Frist verstreichen lässt gilt das Gegenangebot als abgelehnt.
 
f. Rechnungsversand
 
Der Zuschlag wird dem Meistbietenden per E-Mail an dessen bei der Registrierung hinterlegte E-Mail-Adresse bestätigt.
Die Rechnung wird dem Käufer in seinem Account zum Abruf bereitgestellt. Er wird über den Zugang der Rechnung per Mail informiert.
 
 
§8. Preise und Zahlungsbedingungen
 
Der Rechnungsbetrag ist auf das in der Rechnung angegebene Konto zu zahlen und ist sofort nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig. Er muss spätestens am 14. Tag nach Zugang der Rechnung auf dem Konto der DeTeFleetServices GmbH gutgeschrieben sein. Mit Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Käufer in Verzug. Für die erste Mahnung wird ein Pauschalbetrag in Höhe von 5 €, für jede weitere Mahnung in Höhe von 10 € erhoben. Der Verkäufer behält sich die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzug vor. 
 
Ist 28 Kalendertage nach Zugang der Rechnung noch kein Zahlungseingang festzustellen, hat der Verkäufer das Recht zum Rücktritt vom Kaufvertrag. 
 
Bei allen Preisangaben wird ausgewiesen, ob es sich um Brutto- oder Nettobeträge handelt. 
Die in der Rechnung ausgewiesene Mehrwertsteuer ist zahlungsrelevant. Die Mehrwertsteuer wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. 
Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der DeTeFleetServices GmbH anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
 
 
§9. Gewährleistung und Haftungsausschluss
 
Der Käufer wird bei der Beschreibung der Auktionsware auf der Plattform insbesondere im dort hinterlegten Zustandsbericht auf das Alter, die Laufleistung und die der DeTeFleetServices GmbH bekannten Schäden an dem Fahrzeug hingewiesen. Dem Käufer ist bekannt, dass die Fahrzeuge
gebraucht sind und in dem Zustand verkauft werden, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Zuschlags befinden, ohne Gewähr und Haftung für versteckte Mängel. 
 
Die Fahrzeugbeschreibungen inklusive der Zustandsberichte der Gutachter werden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt und stellen keine zugesicherten Eigenschaften (Garantien) dar.  
Bei Abweichungen zwischen der Beschreibung der Auktionsware auf der Vermarktungsplattform und dem Zustandsbericht gelten die Angaben im Zustandsbericht.
Unsere Fahrzeuge werden bei der Begutachtung durch den Sachverständigen weder Probe gefahren noch per Hebebühne überprüft.
 
 
§10. Fahrzeugübergabe und Prüfung des Fahrzeuges
 
a. Fahrzeugübergabe
 
Nach Zahlungseingang erhält der Käufer eine Abholvollmacht per E-Mail an die bei der Registrierung hinterlegte E-Mail-Adresse, auf der der Standort und die herausgebende Stelle angegeben sind. Die Fahrzeugzulassungsdokumente werden dem Käufer per Post an seine registrierte Adresse zugesandt. Ein von dieser Adresse abweichender Versand der Fahrzeugdokumente ist nicht zulässig.
Zur Gewährung einer ordnungsgemäßen Übergabe hat sich der Käufer mindestens einen Werktag vor der geplanten Abholung bei der herausgebenden Stelle anzumelden und einen Termin abzustimmen. 
Die Übergabe des erworbenen Fahrzeugs an den Käufer erfolgt nur gegen Vorlage der Abholvollmacht. Der Käufer ist verpflichtet, das erworbene Fahrzeug innerhalb von 7 Kalendertagen nach Zugang der Abholvollmacht, spätestens jedoch innerhalb von 21 Kalendertagen nach Zugang der Rechnung auf eigene Kosten und Gefahr an dem in der Abholvollmacht angegebenen Ort abzuholen. Ab dem 22. Kalendertag nach Zugang der Rechnung wird für jeden angefangenen Kalendertag eine Stand-Kostenpauschale in Höhe von 5 € netto erhoben. Diese Kostenpauschale wird per Sammelrechnung für alle Tage und Fahrzeuge eines Käufers in Rechnung gestellt, sobald ein Betrag von mindestens 50 € netto erreicht wird.  
Kommt der Käufer seiner Verpflichtung zur Abholung nicht nach, kann ihm die DeTeFleetServices GmbH eine angemessene Nachfrist setzen. Die DeTeFleetServices GmbH behält sich nach erfolglosem Fristablauf vor, von ihren gesetzlichen Rechten Gebrauch zu machen.
 
b. Käufer aus EU Staaten
 
Käufer aus dem EU-Ausland, welche Fahrzeuge im Rahmen einer innergemeinschaftlichen Lieferung erwerben wollen, sind verpflichtet, erworbene Fahrzeuge schnellstmöglich in den anderen EU-Mitgliedsstaat zu verbringen und der Verkäuferin einen entsprechenden Nachweis darüber zuzusenden. Zu diesem Zweck erhalten sie ein Formular, die sogenannte Gelangensbestätigung per E-Mail zugeschickt. Diese ist unverzüglich nach der Verbringung des Fahrzeugs ausgefüllt und unterschrieben per Mail an die DeTeFleetServices GmbH (fzv.mobilitysolutions@telekom.de) zurück zu schicken. Sollte dieses Dokument nicht ordnungsgemäß zurückgesandt werden behält sich die DeTeFleetServices GmbH das Recht vor, die Rechnung zu korrigieren, deutsche Umsatzsteuer nachzufordern und den Teilnehmerzugang zu sperren.
 
Vor der Gebotsabgabe ist der Bieter verpflichtet seine auf der Vermarktungsplattform hinterlegte USt-ID zu überprüfen und ggf. zu korrigieren. Sollte die USt-ID bei Kauf nicht korrekt sein, behält sich die DeTeFleetServices GmbH das Recht vor, die Rechnung zu korrigieren, deutsche Umsatzsteuer nachzufordern und den Teilnehmerzugang zu sperren.
 
c. Prüfung des Fahrzeuges und Anzeige von Mängeln 
 
Bei der Übernahme hat der Käufer den Zustand des übernommenen Auktionsware im Hinblick auf die Beschreibung der Auktionsware im Internet unmittelbar gründlich zu prüfen. Eventuelle erkennbare und wertmindernde Abweichungen müssen vor Ort der DeTeFleetServices GmbH bzw. dem im Auftrag handelnden Dienstleister angezeigt werden und sind durch diesen auf der Abholvollmacht zu vermerken. Zusätzlich ist innerhalb von 3 Werktagen eine Mangelanzeige unter Verwendung des auf der Vermarktungsplattform/ Internseite der DeTeFleet Services GmbH hinterlegten Reklamationsformulars per Mail an die DeTeFleetServices GmbH zu  richten. Der Mangel ist gemäß den auf dem Reklamationsformular abgefragten Angaben im Detail zu beschreiben. 
 
Sollte das Auktionsware im Hinblick auf die Beschreibung auf der Auktionsplattform Abweichungen aufweisen, die auch bei gründlicher Untersuchung der Auktionsware durch den Käufer gemäß dieses Vertrages nicht vor Ort erkennbar waren,  so hat der Käufer diesen Mangel ebenfalls innerhalb einer Frist von 3 Werktagen ab Übernahme des Auktionsware unter Verwendung des auf der Vermarktungsplattform/ Internetseite hinterlegten Reklamationsformulars beim Verkäufer anzugzeigen.  Der Mangel ist gemäß den auf dem Reklamationsformular abgefragten Angaben im Detail zu beschreiben.
Mängelanzeigen, die nach Ablauf von 3 Werktagen ab der auf der Abholvollmacht notierten Übernahme des Fahrzeugs eingehen werden nicht angenommen.   
Mängelanzeigen/ Reklamationen können nur bearbeitet werden, wenn der Mangel eindeutig beschrieben und durch entsprechende Fotos dokumentiert wurde. Die Forderung ist im Detail zu beschreiben. 
Die Reklamation von Verschleißteilen richtet sich nach den gesetzlichen Regelungen.
 
d.  Gewährleistungsausschluß bei Unfallfahrzeugen
 
Bei als Unfallfahrzeugen ausgewiesenen Gebrauchtwagen ist eine Mängelrüge im Sinne des § 10 c ausgeschlossen. Unfallfahrzeuge sind Fahrzeuge mit bestehendem, nicht repariertem Unfallschaden. 
 
e. Zubehör
 
Das Fahrzeug wird grundsätzlich ohne Zubehör, wie Reserverad /Tire-Fit / Bordwerkzeug /Verbandskasten /Warndreieck / Radbolzen für 2. Radsatz, sonstiges Zubehör verkauft.  
 
f.  Abweichungen vom Zustandsbericht
 
Sind vom Verkäufer beschriebene Mängel der verkauften Sache aus Sicht des Käufers erheblicher als angegeben, kann der Verkäufer einen Gutachter einschalten, dessen Entscheidung Bindungswirkung für die Vertragsparteien hat. Im Falle einer erforderlichen Nachbegutachtung sind die Kosten von der Vertragspartei zu tragen, deren Vortrag im Nachhinein durch den Gutachter als nicht richtig bewertet worden ist. Sind die Mängel also erheblicher als angegeben, sind die Kosten vom Verkäufer, im anderen Fall vom Käufer zu tragen.
Bestimmungen zum Gefahrübergang nach § 11 dieser Auktionsbedingungen bleiben davon unberührt.
 
 
§11. Gefahrübergang
 
Die Gefahr geht mit Übergabe des Auktionsware auf den Käufer über. Sofern der Käufer mit seinen Abnahmepflichten für das Auktionsware in Verzug kommt, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem dieser in Verzug geraten ist. Am 8. Tag nach Zugang der Abholvollmacht, spätestens jedoch am 22. Kalendertag nach Zugang der Rechnung gerät der Käufer automatisch und ohne Mahnung in Verzug.
 
 
§12. Haftung
 
Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Fehlen einer garantierten Eigenschaft haftet die DeTeFleetServices GmbH unbeschränkt.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die DeTeFleetServices GmbH im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit unbeschränkt.
 Im übrigen haftet die DeTeFleetServices GmbH bei leichter Fahrlässigkeit nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen kann (Kardinalpflicht). 
Bei Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, maximal auf die Höhe des 2-fachen Kaufpreises. 
Dies gilt auch für entgangenen Gewinn und ausgebliebene Einsparungen.  
Die Haftung für sonstige Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen.
 
Die Haftung für alle übrigen Schäden ist ausgeschlossen, wobei die Haftung nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes unberührt bleibt.
 
DeTeFleetServices GmbH übernimmt keine Haftung für nicht in ihrem Verantwortungsbereich begründete technische Mängel bei der Übermittlung von Geboten oder den unverschuldeten zeitweisen Ausfall der Website.
 
Schadensersatzansprüche gegen die DeTeFleetServices GmbH, die auf einer fahrlässigen Verletzung vertragswesentlicher Pflichten beruhen, verjähren ein Jahr nach dem Zuschlag. Für grob fahrlässige und vorsätzliche Schädigungen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
 
 
§13. Eigentumsvorbehalt
 
Die DeTeFleetServices GmbH behält sich bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises das Eigentum an der Auktionsware vor. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer über den Kaufgegenstand weder verfügen noch Dritten vertraglich eine Nutzung einräumen.
 
 
§14. Datenschutz
 
Die DeTeFleetServices GmbH ist im gesetzlichen Rahmen berechtigt, personenbezogene Daten zu erheben, zu speichern, zu verarbeiten und für eigene Zwecke zu nutzen, insbesondere für die Abwicklung der Vorgänge bei den Auktionen und der Durchführung von Kundenbefragungen und -information.
Kündigt der Teilnehmer seine Zulassung, werden die Daten des Teilnehmers nach Erfüllung und Abwicklung noch bestehender Rechtsverhältnisse gemäß den gesetzlichen Bestimmungen gelöscht.
 
 
§15. Nutzungsrechte
 
Die DeTeFleetServices GmbH ist Inhaberin der Nutzungsrechte an den beigefügten Zustandsberichten zu den Verkaufsangeboten. Die weitergehende Nutzung der Zustandsberichte außerhalb des konkreten Verkaufsangebotes, insbesondere beim Weiterverkauf an Dritte bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der DeTeFleetServices GmbH.
 
 
§16. Sonstige Bestimmungen
 
Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so hat dies nicht die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit der gesamten AGB zur Folge. Anstelle der nichtigen oder unwirksamen Vereinbarung soll eine Vereinbarung treten, welche den wirtschaftlichen Interessen der Parteien und dem Sinn der AGB am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für Lücken in den AGB Auktionsbedingungen.
 
Der Käufer verpflichtet sich, bei Gebrauch und Beseitigung der erworbenen Auktionsware, insbesondere bei Fahrzeugen die Bestimmungen der regional zuständigen Umweltschutzbehörde zu beachten. Bei Fahrzeugen gilt für die Verbleibs- und Verwertungserklärung § 27 a StVZO.
 
Weiterhin verpflichtet sich der Käufer, alle vorhandenen Unternehmenskennzeichnungen (z.B. Telekom-Logos, Aufkleber) auf eigene Kosten unverzüglich nach Übergabe der Auktionsware zu entfernen. Kommt er dieser Verpflichtung aus einem von ihm zu vertretenden Grund nicht nach, verpflichtet er sich bereits jetzt, eine Vertragsstrafe in Höhe von 500 € an den Verkäufer zu bezahlen. Die Verpflichtung zur Entfernung der Unternehmenskennzeichnungen entfällt auch dann nicht, wenn die Fahrzeuge vom Käufer sofort weiterverkauft werden.
 
 
§17 Gerichtsstand
 
Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten, die sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie dem daraus folgenden Kaufvertrag ergeben, ist Bonn.
 
Stand: Juni 2020