Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Auktionsware Dritter

§ 1 Präambel

§ 2 Vertragspartner

§ 3 Beschreibung der Auktionsware

§ 4 Auktion

a. Zustandekommen des Kaufvertrags

b. Auktionsende und Zuschlag bei Auktionen

c. Sofortkaufpreis

d. Informationen zum Mindestpreis, Zuschlag unter Vorbehalt

e. Verkaufsabwicklung

§ 5 Gewährleistung

§ 6 Rechnung, Kaufpreis, Fahrzeugübergabe und Prüfung des Fahrzeuges

§ 7 Eigentumsvorbehalt

§ 8 Datenschutz

§ 9 Sonstige Bestimmungen

 

 

 

 

§ 1 Präambel

Die DeTeFleet stellt privaten und gewerblichen Drittanbietern zum Verkauf Ihrer Ware die Auktionsplattform Telekom MobilitySolutions zur Verfügung (Drittvermarktung).  Verkäufer in Fällen einer solchen Drittvermarktung ist nicht die DeTeFleet, sondern der Eigentümer der Ware (im Folgenden Verkäufer genannt). Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln im Falle einer Drittvermarkung das Vertragsverhältnis zwischen dem Verkäufer und dem jeweiligen Käufer auf der Auktionsplattform.

§ 2 Vertragspartner

Vertragspartner sind der Auktionsteilnehmer (Käufer) und der Verkäufer.

DeTeFleet nimmt die Kauferklärung des Käufers entgegen und handelt ausschließlich als Vertreter für den Verkäufer.

Name und Anschrift des Auktionsteilnehmers (Käufers) werden dem Verkäufer im Anschluss an den Vertragsabschluss bekanntgegeben.

§ 3 Beschreibung der Auktionsware

Über die zur Auktion stehende Auktionsware werden auf der Auktionsplattform Informationen über Fahrzeug-/Zubehördaten und -bewertung sowie der derzeitige Standort der Auktionsware online zur Verfügung gestellt.
Der Käufer wird bei der Beschreibung der Auktionsware auf der Plattform insbesondere im dort hinterlegten Zustandsbericht auf das Alter, die Laufleistung und die dem Verkäufer bekannten Schäden an dem Fahrzeug hingewiesen. Dem Käufer ist bekannt, dass die Fahrzeuge gebraucht sind und in dem Zustand verkauft werden, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Zuschlags befinden

Die Fahrzeugbeschreibungen inklusive der Zustandsberichte werden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt und stellen keine zugesicherten Eigenschaften dar.  

Die Fahrzeuge werden weder Probe gefahren noch per Hebebühne überprüft.

Bei Abweichungen zwischen der Beschreibung der Auktionsware auf der Vermarktungsplattform und dem Zustandsbericht gelten die Angaben im Zustandsbericht.


 § 4 Auktion 

Zur Abgabe von Geboten sind nur Unternehmer im Sinne des § 14 BGB berechtigt, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind ausdrücklich von der Teilnahme am Verkaufsverfahren ausgeschlossen.

Während der Auktionsdauer können die Auktionsteilnehmer (Käufer) selbst oder mit Unterstützung des Bietassistenten (in festengelegten Bietschriftten) verbindlich Gebote abgeben. Es können auch individuelle Gebote abgegeben werden, die höher als ein Bietschritt sind und dann sofort als verbindliches Gebot für die Auktion abgegeben gelten (im Gegensatz zum Bietassistenten).

Mit Beginn des Bietvorgangs können Gebote nicht mehr widerrufen werden. Ein Bieter bleibt an sein Gebot so lange gebunden, bis ein anderer Bieter während der Laufzeit ein höheres Gebot abgibt.

Der Verkäufer hat das Recht ohne Angabe von Gründen, Auktionsware zum Festpreis oder aus Auktionen zurückzuziehen.

a. Zustandekommen des Kaufvertrags

 

Die vom Verkäufer auf der Vermarktungsplattform angebotene Ware stellt die Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes zum Abschluss eines Kaufvertrags dar, für den die Bestimmungen dieser Auktionsbedingungen gelten.

Durch den Zuschlag wird das Angebot des Käufers, das dieser im Rahmen der Auktion abgegeben hat angenommen und es kommt der Kaufvertrag zustande.

Bei Auktionsware, die als „Festpreisangebot“ gekennzeichnet ist, kommt durch Betätigen des „Jetzt-Kaufen!“-Buttons und erneuter Bestätigung des Kaufwillens durch Eingabe eines Sicherheitscodes ein verbindlicher Kaufvertrag zustande.

b. Auktionsende und Zuschlag bei Auktionen

Das jeweilige voraussichtliche Auktionsende wird bei der zu versteigernden Angebotsware angegeben. Es steht unter dem Vorbehalt, dass innerhalb der letzten zwei Minuten der Auktion kein weiteres Gebot erfolgt. Ist dies der Fall, verlängert sich die Auktion jeweils soweit, dass vom letzten Gebot ausgehend weitere zwei Minuten vergehen. Der Zuschlag erfolgt an den zum Auktionsende Meistbietenden. Sollten als Höchstgebot zwei Bieter den identischen Betrag per Bietassistenten geboten haben, gewinnt der Bieter die Auktion, der den Bietassistenten zuerst aktiviert hat.
Bei technisch bedingten Ausfallzeiten und bei Ausfall eines Servers zum Auktionsende kann die Dauer der betroffenen Auktionen verlängert werden.

c. Sofortkaufpreis

Soweit eine Auktion mit dem Zusatz „Sofortkaufpreis“ versehen ist, beendet das Ausüben dieser Option durch einen Bieter die laufende Auktion. Dieser Bieter erhält den Zuschlag.

d. Informationen zum Mindestpreis, Zuschlag unter Vorbehalt

Sollte das Höchstgebot nach Auktionsende unter dem hinterlegten Mindestpreis der Auktionsware liegen erfolgt der Zuschlag unter Vorbehalt. Der Höchstbietende wird in diesem Fall direkt per Mail kontaktiert und über das weitere Vorgehen informiert.
Der Zuschlag unter Vorbehalt wird dadurch aufgelöst, dass dem Höchstbietenden der Zuschlag erteilt oder ein Gegenangebot gemacht wird, was der Höchstbietende annehmen oder ablehnen kann.

Das von ihm ursprünglich abgegebene Gebot ist mindestens bis zur Auflösung des Vorbehaltes gültig, maximal bis 12 Stunden nach Angebotsende. Wenn ein Bieter ein Gegenangebot erhält und die darin angegebene Frist verstreichen lässt, gilt das Gegenangebot als abgelehnt.

e. Verkaufsabwicklung

Der Zuschlag wird dem Meistbietenden per E-Mail über die Auktionsplattform an dessen bei der Registrierung hinterlegte E-Mail-Adresse bestätigt.

Ebenso erhält der Verkäufer bei Zuschlag eine Informationsmail, in der die Kontaktdaten des Käufers an den Verkäufer übermittelt werden. Der Verkäufer setzt sich im Hinblick auf das weitere Vorgehen mit dem Käufer umgehend in Verbindung.

§ 5 Gewährleistung

Der Kaufgegenstand wird unter Ausschluss der Haftung für Sach- und Rechtsmängel sowie für Mängel an digitalen Produkten und an Waren mit digitalen Elementen verkauft. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

§ 6 Rechnung, Kaufpreis, Fahrzeugübergabe und Prüfung des Fahrzeuges

Die Rechnungsstellung, die Zahlung des Kaufpreises und die Fahrzeugübergabe werden direkt zwischen den Vertragsparteien geregelt und abgewickelt. Etwaige Mängelanzeigen sind vom Käufer direkt an den Verkäufer zu richten.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

Der Verkäufer behält sich bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises das Eigentum an der Auktionsware vor. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer über den Kaufgegenstand weder verfügen noch Dritten vertraglich eine Nutzung einräumen.

§ 8 Datenschutz

Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen werden die personenbezogenen Daten des Bieters erhoben, gespeichert und verarbeitet, insbesondere für die Abwicklung der Vorgänge bei den Auktionen. Die Daten des Käufers werden zur Abwicklung des Kaufvertrages vom Betreiber der Auktionsplattform an den Verkäufer weitergegeben.

§ 9 Sonstige Bestimmungen

Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ganz oder teilweise unwirksam sein, so hat dies nicht die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit der gesamten AGB zur Folge. Anstelle der nichtigen oder unwirksamen Vereinbarung soll eine Vereinbarung treten, welche den wirtschaftlichen Interessen der Parteien und dem Sinn der AGB am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für Lücken in den AGB der Auktionsbedingungen.


Stand: November 2022